2025 – Neues NoVA-Gesetz und E-Anreize unumgänglich

Die Verhandlungen für eine neue Regierung starten wieder bei Null. Viele Autofahrer sehen deshalb dem Jahr 2025 mit großer Sorge entgegen. Ein riesiges Bydgetloch der alten Regierung wird kaum Spielraum für große Erleichterungen möglich machen. 

So wurde mit Jahreswechsel bereits die CO₂-Steuer erneut erhöht, ähnliches droht bei der Mineralölsteuer. Und auch über die Abschaffung des sogenannten „Dieselprivilegs“ – allein die Bezeichnung dafür ist ein Hohn – oder des Klimabonus sowie Änderungen bei der Pendlerpauschale werden politisch diskutiert. Selbst so etwas wie eine „Kilometerabgabe“ – diese würde dann auch E-Fahrzeuge einschließen – ist nicht mehr ausgeschlossen. Hart also für alle Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind.

Klaus Edelsbrunner- Fahrzeughandel

„Als Fahrzeughandel sagen wir ganz klar: es darf zur Budgetkonsolidierung nicht ausschließlich der Verkehr und die Autofahrenden zur Kasse gebeten werden“, so Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel in der Wirtschaftskammer Österreich. Dabei ist Österreich ohnehin ein Hochsteuerland – insbesondere für Autos. Deshalb unterstützt der Fahrzeughandel das „Autovolksbegehren – Kosten runter!“  – www.autovolksbegehren.at – Autosteuern sollen in Summe um
25 Prozent gesenkt werden, was durchschnittlich 670 Euro Einsparung bedeuten würde.

Hürden selbst bei der  E-Mobilität

Der Fahrzeughandel appelliert deshalb an die Politik, die Herausforderungen beim Thema Mobilität nicht nur bei den Steuern sondern auch volkswirtschaftlich ernst zu nehmen. Eine vernünftige Verkehrspolitik schließt dabei eine Reform des NoVA-Gesetzes ein. Der aktuelle Gesetzestext ist kompliziert und unübersichtlich. „Es ist von zentraler Bedeutung, dass das Gesetz klarer und transparenter gestaltet wird, um eine einfachere und verständlichere Handhabung zu ermöglichen“, sagt Bianca Dvorak, Geschäftsführerin des Bundesgremium Fahrzeughandel. Gleichzeitig könnte auch die durch die NoVA generierte jährliche Steuereinnahme in Höhe von rund 500 Millionen Euro überdacht werden.

Bianca Dvorak – GF Bundesgremium WKO

Der Weg in die Zukunft der Mobilität führt für den Fahrzeughandel nur über eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Politik. „Ein zielführender Dialog zwischen den politischen Entscheidungsträgern und der Automobilwirtschaft ist entscheidend, um die Umstellung auf neue Technologien erfolgreich zu gestalten“, so auch Klaus  Edelsbrunner. Denn selbst wer auf E-Mobilität setzen möchte, ist nach wie vor hohen Hürden ausgesetzt.

Infrastruktur & Rahmenbedingungen

Dies hängt mit einer gut ausgebauten Ladeinfrastruktur zusammen. Es braucht ein flächendeckendes Netzwerk an Ladestationen im gesamten Bundesgebiet. Weiters müssen Unsicherheiten bezüglich der Energiekosten und der Bezahlmodelle an E-Ladestationen beseitigt werden. Die Politik muss hier die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Wer Strom tankt, muss auch gleich die Kosten beim Laden kennen. Versteckte Gebühren oder unklare Preismodelle verunsichern. Die einfache Nutzung von Kredit- und Debitkarten sollte selbstverständlich sein.

Für die heimische Automobilwirtschaft ist es wichtig, dass die aktuellen Förderungen für Elektrofahrzeuge beibehalten und langfristig abgesichert werden. Der E-Mobilitätsbonus und andere Ankaufsförderungen haben dazu beigetragen, den höheren Anschaffungskosten von Elektrofahrzeugen entgegenzuwirken. Das Aussetzen der betrieblichen Förderung für E-Autos hat bereits zu einem starken Rückgang der Nachfrage geführt und die Zulassungszahlen negativ beeinflusst. Zusätzlich muss die Sachbezugsbefreiung und der Vorsteuerabzug für Elektrofahrzeuge weiterhin gewährleistet sein.