Ab 1. 11. – Situative Winterausrüstungspflicht
Der ÖAMTC warnt. Ab 1. 11. gilt die situative Winterausrüstungspflicht. ÖAMTC-Jurist Alexander Letziki: „Von 1. November bis 15. April müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen auf allen Rädern Winterreifen montiert sein. Also bei Schnee, Matsch oder Eis.“ Gilt übrigens nicht nur für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen. Sondern auch für „Mopedautos“. Gesetzeskonforme Winterreifen erkennt man an der „M+S“- und/oder einer Schneeflocken-Kennzeichnung. „Aber“, so der Rechtsexperte, „die Profiltiefe muss mindestens vier Millimeter betragen.“
Situative Winterausrüstungspflicht ab 1. 11. – Rechtsfolgen
Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Einem Organmandat von etwa 50 Euro. Sind andere Verkehrsteilnehmer durch falsche Bereifung gefährdet, reicht das Strafmaß bis zu 5.000 Euro. Passiert ein Unfall, muss man – neben den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen.
So muss die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten zwar seinen Schaden ersetzen. Die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aber aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ ablehnen. „Verschuldet man wegen vorschriftswidriger Bereifung einen Unfall mit Personenschaden – eine Teilschuld reicht – muss man auch mit einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft rechnen“, so Letitzki. Der ÖAMTC-Experte rät Lenkern daher dringend, den Reifenwechsel so bald wie möglich in Angriff zu nehmen. Auch wenn es vielleicht noch nicht schneit, kann z. B. Morgenfrost auch in Niederungen für glatte Straßen sorgen.