OEAMTC: So schnell dürfen Autofahrer im Urlaub fahren

Die Temporegeln auf europäischen Straßen sind von einer einheitlichen Regelung weit entfernt. Autofahrer sollten sich deshalb vor Antritt der Reise über die jeweiligen Geschwindigkeitsbeschränkungen informieren, insbesondere über die Besonderheiten in Durchreiseländern. Denn im Ausland drohen oft schon bei geringen Überschreitungen hohe Bußgelder.
 
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen für Pkws hat der Automobilclub jetzt in einer Grafik für die wichtigsten Autoreiseländer zusammengestellt. Detaillierte Informationen sowie zahlreiche länderspezifische Besonderheiten auch für Motorräder, Gespanne und Wohnmobile finden Urlauber unter www.adac.de/laenderinfo, Stichwort „Verkehr“.
 
Auf Autobahnen kommen Urlauber in der Regel mit 130 km/h voran. auf Schnellstraßen mit 100 km/h, auf Landstraße 80 km/h und innerorts gilt meist ein Tempolimit von 50 km/h.
 
Große Ausnahme ist Großbritannien, da hier die Geschwindigkeit in Meilen gemessen wird und durch die Umrechnung für die anderen Europäer unorthodoxe Tempolimits herauskommen. So gilt z.B. für Autobahnen maximal 112 km/h und im Ort 48 km/h.
 
Auch Polen hat einige Sonderregelungen. Hier darf auf zweispurigen Schnellstraßen höchstens mit 100 km/h, auf vierspurigen mit 120 km/h gefahren werden. Innerorts gilt prinzipiell wie in den meisten europäischen Ländern ein Limit von 50 km/h – außer nachts von 23 bis 5 Uhr: Dann dürfen die Autofahrer mit 60 km/h unterwegs sein.
 
Weitere Ausnahme ist Schweden: hier gibt es kein einheitliches Tempolimit – der ständige Blick auf die stationären Geschwindigkeitsbegrenzungen ist folglich besonders wichtig, um unliebsame und teure „Urlaubsmitbringsel“ in Form von Strafzetteln zu vermeiden.