Andere Länder, andere Verkehrsvorschriften
Wer mit dem Auto in den Sommerurlaub fährt, für den gilt – andere Länder, andere Verkehrsvorschriften. Am besten informiert man sich vorher über die dortigen landestypischen Verkehrsvorschriften. Denn auch wenn in Europa vieles vereinheitlicht ist, gilt immer noch oft die alte Weisheit: Andere Länder, andere Sitten, oder besser andere Verkehrsvorschriften und -regeln.
Einige europäische Staaten haben die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerorts unter die bei uns üblichen 50 km/h gesenkt. So ist in spanischen Gemeinden auf einer Fahrbahn für beide Richtungen 20 km/h und für jeweils eine Fahrbahn für jede Richtung 30 km/h erlaubt. Nur bei jeweils mindestens zwei Fahrspuren für jede Richtung sind 50 km/h gestattet. In der belgischen Hauptstadt Brüssel gilt generell Tempo 30. Lediglich auf bestimmten Hauptstraßen sind 50 km/h oder 70 km/h erlaubt. In Paris ist ebenfalls 30 km/h für das Stadtgebiet die Regelgeschwindigkeit. Ausnahmen gelten für die Ringautobahn und große Zubringerachsen mit erlaubten 70 km/h und etwa die zentrale Champs-Elysées mit festgesetzten 50 km/h.
Camping
Campingurlaub mit Wohnmobilen ist aktuell immer beliebter. Wer hohe Anschaffungskosten oder bei Neufahrzeugen lange Lieferzeiten scheut, kann auf Mietangebote zurückgreifen, muss aber auch hier auf besondere Verkehrsvorschriften verschiedener Länder achten. Seit Anfang 2021 benötigen alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen in Frankreich an Fahrer- und Beifahrerseite sowie am Heck insgesamt drei spezielle Aufkleber, um Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen. Das trifft also auch auf größere Reisemobile zu.
Wer mit Auto, Anhänger oder Wohnmobil unterwegs ist und am Straßenrand übernachten will, muss aufpassen. Ausdrücklich untersagt ist das in Dänemark und den Niederlanden. Ausnahmsweise in Notsituationen geduldet ist das Nächtigen außerhalb von Campingplätzen in Österreich der Schweiz, Italien und Frankreich. An der Straße zu übernachten ist hingegen in Norwegen und Schweden erlaubt. Auch in Deutschland ist es nicht verboten, am Straßenrand eine nächtliche Ruhepause einzulegen, um fit und ausgeruht weiterzureisen. Wer sich auf Privatgrundstücke stellen will, und sei es ein Acker, muss natürlich vorher den Eigentümer fragen.
Lange Gespanne
Gespanne und Wohnmobile über 12 Meter Länge müssen in Spanien am Heck entweder mit einem großen Schild (130 cm x 25 cm) oder durch zwei kleine Schilder (je 50 x 25 cm), jeweils gelb mit rotem Rand, gekennzeichnet sein. Die Tafeln müssen in einem Abstand von 50 bis 150 Zentimeter zum Boden befestigt sein. Italien verlangt für jede nach hinten überstehende Ladung die Kennzeichnung mit einer 50 Zentimeter mal 50 Zentimeter großen rot-weiß schraffierten, reflektierenden und genormten Tafel. Wird die gesamte Fahrzeugbreite von der Ladung bedeckt, müssen beide seitlichen Ecken mit jeweils einer solchen Tafel gekennzeichnet sein. Auch in Spanien gilt eine entsprechende Vorschrift.
Urlaub mit dem Bike
Wer im Urlaub zwischendurch aufs Rad umsteigt, muss ebenfalls aufpassen. So müssen alle Fahrräder in Italien mit einer festen Beleuchtung ausgerüstet sein. Das gilt auch auch Rennräder. Abnehmbare Batteriebeleuchtung wie in Deutschland, genügt nicht. Neben Strafen bis über 100 Euro droht sogar die Beschlagnahme des Drahtesels. Außerhalb italienischer Ortschaften müssen Radfahrer bei Nacht eine Warnweste tragen. Eine generelle Tragepflicht für Warnwesten gilt auch für Fahrten durch Tunnel. Wer in Portugal, Kroatien oder Frankreich nachts oder bei schlechter Sicht fährt, muss ebenfalls eine Warnweste überziehen. In Kroatien und in Schweden müssen Radfahrer unter 16 Jahren einen Helm tragen. Spanien schreibt eine Helmpflicht für alle außerhalb geschlossener Ortschaften vor. Und wer in Portugal das Kind auf dem Fahrrad mitnimmt, der muss bei ihm für den entsprechenden Kopfschutz sorgen.
Handy, Reservekanister, Kindersitze…
Das Benutzen von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt ist überall in Europa untersagt. Viele europäische Länder haben die Vorschrift abgeschafft, am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten zu fahren. Jedoch ist dies in einigen ost- und südosteuropäischen Ländern wie Kroatien immer noch vorgeschrieben.
Das Mitführen gefüllten Reservekanistern ist auf Fähren nicht erlaubt. Die Balkanländer Rumänien, Bulgarien und Griechenland sowie Luxemburg verbieten das Mitführen von Reservesprit generell. In vielen Ländern sind zehn Liter in einem geeigneten und geprüften Behälter zugelassen, in einigen Staaten 20 Liter. Der AvD empfiehlt, nicht mehr als zehn Liter mitzuführen. Ungarn hat kurzfristig, um den Tanktourismus aus den Nachbarländern einzudämmen, faktisch die Spritpreise für Ausländer erhöht. Die EU-Kommission überprüft gerade die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahme.
Die Verkehrsvorschriften vieler Länder verbieten mittlerweile das Rauchen im Auto zum Schutz minderjähriger Mitfahrer und Schwangerer. So etwa Italien, aber auch Griechenland und Frankreich. Dem Schutz Heranwachsender dient auch die nahezu europaweit vorgeschriebene Nutzung von Kindersitzen und Rückhaltesysteme. Dabei sind in Irland, Mazedonien, Slowenien und Ungarn Kinder bis zwölf Jahre in den entsprechenden Vorrichtungen immer auf den Rücksitzen zu transportieren. In Frankreich ist das bis zu einem Alter von zehn Jahren zu beachten. Während in Luxemburg die Regel gilt, dass bei einer Körpergröße unter 1,50 Meter auch bis zum 17. Lebensjahr die Nutzung eines entsprechenden Rückhaltesystems Pflicht ist.
In vielen Ländern Europas sind Straßenbenutzungsgebühren in Form einer Vignette oder Autobahnmaut fällig. Im Gegensatz zur aufgeklebten Vignette, die überall im jeweiligen Land gilt, wird die Maut an Mautstellen eingehoben. Um die Abwicklung für die Reisenden zu erleichtern, gibt es mittlerweile elektronische Mautboxen, die das Bezahlen an einzelnen Station überflüssig machen. Vignetten und Mautboxen für die verschiedenen europäischen Reiseländer bieten Automobilclubs über ihre Homepage an.