ARBÖ – Was sich 2020 für Auto- und Motorradfahrer ändert
2020 ändert sich Vieles für Auto- und Motorradfahrer. Es treten zahlreiche Änderungen in Kraft. Bei den Steuerabgaben kommt es zu neuen Berechnungsformeln.
Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Ab 1. Jänner wird die NoVA durch eine neue Formel ermittelt. Grundlage für die Berechnung ist künftig das WLTP-Messverfahren, wodurch Verbrauch und CO2-Ausstoß realitätsnäher, aber auch höher, als beim bisherigen NWFZ-Zyklus ausfallen. Das hätte einen Anstieg der NoVA bedeutet. Um eine unverhältnismäßige Mehrbelastung zu vermeiden, wurde die NoVA-Berechnung auf neue Beine gestellt. Vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs werden künftig 115 abgezogen. Das Ergebnis wird durch 5 geteilt, was den Steuersatz in Prozent ergibt. Die Neuberechnung gilt für alle Autos bis 3,5 Tonnen höchst zulässigem Gesamtgewicht, die nach dem 31.12. erstmals zum Verkehr zugelassen werden.
(CO2 g/km-115):5 = Steuersatz in Prozent
Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 275 g/km sind zusätzlich 40 Euro pro Gramm zu bezahlen. Die so errechnete Steuer ist ab 1.1.2020 um den Abzugsposten von 350 Euro zu reduzieren.
Motorbezogene Versicherungssteuer
Auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer kommt es bei Erstzulassungen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ab 1.10.2020 zu einer Änderung der Berechnungsmethode. Zusätzlich zur Motorleistung wird künftig auch der CO2-Ausstoß herangezogen, wodurch Autokäufer zum Umstieg auf verbrauchsärmere Fahrzeuge motiviert werden sollen:
(kw-65)x0,72 + (CO2 g/km-115) x 0,72 = monatliche Belastung
Sachbezugswerte
Für privat genutzte Dienstwagen ändern sich aufgrund der Umstellung auf den WLTP-Testzyklus auch die CO2-Grenzen: Ab 1.4.2020 ist bis zu einem CO2-Ausstoß von 141 Gramm pro Kilometer 1,5 % des Anschaffungswertes fällig. Fahrzeuge mit einem höheren CO2-Ausstoß werden mit 2 Prozent des Anschaffungspreises besteuert. Weiterhin sachbezugsbefreit sind Elektro- und Wasserstofffahrzeuge.
Verpflichtende Ausweisung von Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß
Autoimporteure und -händler sind verpflichtet, für alle Fahrzeugmodelle auf Werbe- und Verkaufsunterlagen die Kraftstoffart, den CO2-Ausstoß und Verbrauch des Fahrzeugs, gemessen nach dem WLTP-Messzyklus, anzugeben. Der offizielle Verbrauch ist in Litern je 100 Kilometer, in Kilogramm je 100 Kilometer (Gasfahrzeuge) und in Kilowattstunde je 100 Kilometer (Stromfahrzeuge) anzugeben.
Vignette 2020
Die Vignette 2020 ist himmelblau, und sowohl als Klebevariante als auch in digitaler Form in allen 91 ARBÖ-Prüfzentren erhältlich.
Die Tarife für 2020 im Überblick
Neue Tarife 2020 für PKW (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t)
10-Tages-Vignette: EUR 9,40
2-Monats-Vignette: EUR 27,40
Jahresvignette: EUR 91,10
Neue Tarife 2020 für Motorräder (einspurige Kfz):
10-Tages-Vignette: EUR 5,40
2-Monats-Vignette: EUR 13,70
Jahresvignette: EUR 36,20
Vignettenpflicht gilt in Österreich für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile. Ohne gültiges Pickerl ist eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro zu bezahlen. Gültig ist die neue Jahresvignette bis 31. Jänner 2021. Die Jahresvignette 2019 behält noch bis 31. Jänner 2020 ihre Gültigkeit.
Weiters benötigen alle dreirädrigen Fahrzeuge künftig eine Vignette für Motorräder bzw. einspurige Kfz und nicht wie bisher ein Pkw-Pickerl.
Vignettenbefreiung
Bereits mit 15. Dezember tritt die Vignettenbefreiung für ausgewählte Abschnitte im ASFINAG-Netz in Kraft Konkret ist künftig auf folgenden Strecken keine Maut fällig:
· A1, Westautobahn, zwischen Grenze Walserberg und Salzburg Nord
· A7, Mühlkreisautobahn, zwischen Bypassbrücke Hafenstraße und Urfahr
· A12, Inntal Autobahn, zwischen Grenze Kiefersfelden und Kufstein Süd
. A14, Rheintal Autobahn zwischen Hörbranz und Hohenems
Erhöhung der Kurzparkgebühr in Wien
Ab 1. Jänner erhöht sich die Kurzparkgebühr um 5 Cent pro halbe Stunde Abstellzeit.
Die neuen Tarife im Überblick
· 30 min: Preis neu: 1,10 Euro
· 60 min: Preis neu: 2,20 Euro
· 90 min: Preis neu: 3,30 Euro
· 120 min: Preis neu: 4,40 Euro
Parkscheine mit einem bis zum 31. Dezember 2019 gültigen Tarif, können aber 6 Monate lang – bis Ende Juni 2020 weiter verwendet werden.
Änderung Begutachtungsintervall für Motorräder
Ab 1. März 2020 gilt für erstmals zugelassene Motorräder ein neues Begutachtungsintervall von 3-2-1. Wie Personenkraftwagen müssen Zweiräder künftig erstmals nach drei Jahren, anschließend nach zwei Jahren und folglich jährlich zur Pickerlüberprüfung.