Auch die Schweiz kann nun Bußgelder eintreiben lassen

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Mit der anhaltenden Reisewelle auf Europas Straßen steigt auch die Relevanz, landesspezifische Verkehrsregeln zu kennen und zu beachten. Dank internationaler Abkommen können Verkehrsverstöße im Ausland auch im Heimatland verfolgt werden. Dies gilt seit kurzem auch für Nicht-EU-Länder wie die Schweiz.

Seit Mai dieses Jahres ermöglicht ein neuer Polizeivertrag, dass Verkehrsstrafen, die in der Schweiz verhängt wurden, im Heimatland eingetrieben werden können. Wer in der Schweiz geblitzt wird oder falsch parkt, muss damit rechnen, dass die Zahlung im Heimatland durchgesetzt wird. Bußgelder beginnen ab 80 Franken oder 70 Euro und können bei Überschreitung von 2000 Euro auf Verhältnismäßigkeit geprüft werden.

Bearbeitung durch die Justizbehörden

Die Justizbehörden im Heimatland sind verantwortlich für die Bearbeitung und Durchsetzung ausländischer Bußgeldbescheide aus EU-Ländern und der Schweiz. Diese Bescheide werden formal geprüft, ob sie vollständig und korrekt sind. Dabei wird sichergestellt, dass der Adressat die wesentlichen Dokumente in seiner Landessprache erhalten hat und ausreichend Gelegenheit hatte, sich gegen die Vorwürfe zu wehren.

Strafzettel im Ausland.

Vorgehen bei Erhalt einer Zahlungsaufforderung

Erhält ein Autofahrer eine Zahlungsaufforderung, sollte diese sorgfältig geprüft werden. Automobilclubs raten, Einwendungen schriftlich vorzubringen, insbesondere wenn der Betroffene nicht selbst gefahren ist oder keine Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Justizbehörden nur für die Vollstreckung zuständig sind und das vorausgegangene Bußgeldverfahren im Ausland bereits abgeschlossen ist.

Aufbewahrung von Schriftstücken

Alle eingegangenen Schriftstücke sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Mitglieder von Automobilclubs können sich bei Vorwürfen von Vertrauensanwälten beraten lassen. Es wird darauf hingewiesen, dass Bußgelder und Strafen nur auf Grundlage der Vereinbarung der EU-Mitgliedstaaten vollstreckt werden dürfen.

Vorsicht vor Inkassounternehmen

Es gibt zahlreiche Berichte über Inkassounternehmen oder Anwälte, die hohe Zusatzgebühren berechnen. Besonders in Kroatien sind Fälle bekannt, in denen Notare Urlaubern hohe Gebühren für Parkverstöße in Rechnung gestellt haben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass solche Praktiken rechtswidrig sind. Der ÖAMTC rät solchen Forderungen schriftlich zu widersprechen und rechtlichen Beistand einzuholen.

Zu beachten gilt allerdings, dass Parkgebühren rechtlich zulässig sind und bezahlt werden müssen. Ein europäischer Mahnbescheid kann erlassen werden, um Parkgebühren einzutreiben. Daher ist es wichtig, sich vor Ort an die Vorgaben zu halten.

Zukünftige EU-Richtlinien

Die EU bereitet derzeit außerdem eine Richtlinie vor, die es ermöglicht, im Ausland verhängte Fahrverbote gegen im Heimatland wohnende Kraftfahrer durchzusetzen. Im Rahmen des „Road Safety Package“ sollen Führerscheinsanktionen von mindestens einem Monat EU-weit umgesetzt werden können.

Autofahrer sollten sich daher stets über die Verkehrsregeln im Ausland informieren und diese beachten, um unliebsame Überraschungen nach dem Urlaub zu vermeiden.