Automobilwirtschaft gegen weitere Belastungen
Der Fahrzeughandel fordert Überarbeitung des Begutachtungsentwurfs zur Sachbezugsverordnung.
„Die im Begutachtungsentwurf stehenden Maßnahmen sind unüberlegt, willkürlich und gehen an der Realität vorbei. Es ist weder ein langfristiges Konzept, noch eine sinnvolle Strategie erkennbar“, sagt KommR Burkhard Ernst, Bundesgremialobmann des Fahrzeughandels. „Bereits vor dem Start der Begutachtungsfrist habe ich in unzähligen Gesprächen vor der Erhöhung des Sachbezugs für die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen und den damit verbundenen Auswirkungen gewarnt. Mit dem vorliegenden Entwurf schadet der Finanzminister nicht nur der Automobilwirtschaft, sondern ebenso den Zulieferern und wieder einmal den Autofahrern“, argumentiert Ernst und betont weiters „Seit Jahren sind die Autofahrer die steuerlich meistbelastete Personengruppe. Wir stellen uns nicht gegen Reformen, aber sinnvoll müssen diese sein. Daher fordern wir, die Grenze von 120g CO2/km auf mindestens 130g CO2/km anzuheben. Fahrzeuge unter 120g CO2/km sind in der Regel Kleinwagen und können im Normalfall nicht den Anforderungen, die an ein Dienstfahrzeug gestellt werden, gerecht werden. Die Ausnahme vom Sachbezug lediglich auf Fahrzeuge mit einem Emissionswert von nur 0g CO2/km zu beschränken, ist außerdem viel zu restriktiv. Um eine wirklich ökologische Komponente in diese Maßnahmen zu integrieren, sollten alle umweltfreundlichen Antriebe vom Sachbezug ausgenommen werden. “
Mit der derzeit in Begutachtung befindlichen Verordnung des Finanzministers ist eine Erhöhung des Sachbezugs auf 2% geplant. Der Begutachtungsentwurf sieht vor, dass die CO2-Ausstoßgrenze, für die der verminderte Steuersatz von 1,5% gilt, sukzessive reduziert wird. Bereits ab 2017 soll der Grenzwert um jährlich 4 Gramm sinken. „Dieser unüberlegte Vorschlag bedeutet, dass ein 2016 angeschafftes Auto bereits 2017 mit einer höheren Steuer belastet werden würde. Die Art von Steuerreform können wir nicht nachvollziehen. Zum einen gebe ich dem Arbeitnehmer eine steuerliche Entlastung und auf der anderen Seite nehme ich sie ihm wieder durch die Erhöhung des Sachbezugs weg“, so Ernst nach Bekanntwerden des Entwurfs und meint weiter „Außerdem wird durch die Besteuerung von Dienstfahrzeugen ein Lenkungseffekt erzielt, der letztendlich zu geringeren Steuereinnahmen führen wird, da die Dienstnehmer vermehrt zu kleineren und leistungsschwächeren Fahrzeugen greifen, wodurch wiederum weniger Steuereinnahmen zu erwarten sind.“
„Als Branche möchten wir einen wertvollen Beitrag zum Wirtschaftsstandort, aber auch zum Umweltschutz leisten. Daher ist eine nochmalige Verhandlung zu diesem Thema dringend erforderlich“, betont Burkard Ernst und ruft abschließend in Erinnerung „Die Automobilwirtschaft ist einer der wichtigsten Wirtschaftsmotoren in Österreich. Die Auswirkungen der steuerlichen Mehrbelastungen der letzten Jahre machen sich mittlerweile in sinkenden Zulassungszahlen bemerkbar. Dennoch, der automotive Sektor erwirtschaftet im Jahr nahezu 43 Milliarden Euro – 15 Milliarden Euro direkt und 30 Milliarden Euro indirekte Bruttowertschöpfung. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist das Automobil essentiell, denn die Automobilwirtschaft trägt knapp 11 Prozent zum BIP in Österreich bei. Darüber hinaus ist sie auch ein Jobmotor – 450.000 Arbeitsplätze gehen direkt und indirekt auf die Kfz-Branche zurück. Somit ist jeder 9. Arbeitsplatz in Österreich auf die heimische Automobilwirtschaft zurückzuführen.“