DMSB-Berufungsgericht bestätigt Ekström-Ausschluss
Das Berufungsgericht des Deutschen Motor Sport Bundes (DMSB) hat den Wertungsausschluss von Audi-Pilot Mattias Ekström beim DTM-Rennen am 14. Juli auf dem Norisring bestätigt, der 5. Saisonlauf 2013 bleibt aber ohne Sieger. Das Gericht wies am Dienstag in Frankfurt/Main die Berufung des Audi Sport Team Abt Sportsline gegen die Entscheidung der Sportkommissare zurück, entschied allerdings, dass kein anderer Fahrer im Klassement nachrückt. Der Kanadier Robert Wickens (Mercedes-Benz) ist damit als Zweiter der bestplatzierte Fahrer des Norisring-Rennens. Der Grund dafür, keinen anderen Fahrer nachrücken zu lassen, ist der, dass Ekström im Rennen keinen Wettbewerbsvorteil hatte, weil sein Fahrzeug dem Reglement entsprochen und er seinen Sieg auf der Strecke unter sportlich einwandfreien Bedingungen errungen hatte. Das teilte der DMSB am Dienstagabend mit.
Ekströms Team war vorgeworfen worden, die Parc-Fermé-Bestimmungen missachtet zu haben, die in Artikel 44 des Sportlichen Reglements der DTM festgelegt sind. In diesem Reglementspassus ist unter anderem geregelt, dass vor der technischen Nachuntersuchung des Fahrzeugs keine Materialien oder Substanzen entfernt oder hinzugefügt werden dürfen. TV-Aufzeichnungen hatten allerdings gezeigt, dass dem Fahrer noch vor dem durch das Reglement vorgesehenen Wiegen Wasser in die Tasche des Fahreroveralls gefüllt worden war.
„Es ist gut, dass das Berufungsgericht des DMSB diesen Fall jetzt abgeschlossen hat und wir noch vor unserem Renen am kommenden Wochenende auf dem Moskau Raceway geklärte Verhältnisse haben. Unsere volle Konzentration gilt jetzt wieder dem Sport und wir freuen uns auf unsere Premiere in Russland“, sagte Hans Werner Aufrecht, Vorstandsvorsitzender des DTM-Rechteinhabers und –vermarkters ITR e.V. „Wir respektieren und akzeptieren im Sinne des Sports die Entscheidung des DMSBBerufungsgerichtes“, sagte Hans-Jürgen Abt, Teamchef Abt Sportsline.