E-Autos – Was wird 2024 subventioniert?

Viele Länder haben sich dazu entschlossen, die Elektromobilität durch das Einrichten von Fördertöpfen zu unterstützen. Dazu gehört für das Jahr 2024 auch Österreich. Hierfür wurden im Zuschusszeitraum insgesamt 114,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Von dieser Summe sollen 46 Millionen Euro Privatpersonen zugutekommen. Wie sich diese Subventionierung genau darstellt, soll dieser Artikel näher beleuchten.

Anreize schaffen – ein bewährtes Mittel

Für das Ziel, die E-Mobilität weiter voranzubringen, schafft der Gesetzgeber Anreize, um es dem Kunden etwas zu erleichtern, sich für ein E-Fahrzeug zu entscheiden.

Diese Form des Marketing findet auch in anderen Branchen wie zum Beispiel dem Gambling bei NetBet Österreich ihren Einsatz, wo Kunden Freispiele oder Bonusguthaben erhalten. Im Bereich der E-Mobilität findet diese Incentivierung durch die Vergabe von Zuschüssen statt.

Die Förderung für die E-Mobilität setzt sich aus dem E-Mobilitätsbonusanteil des Klimaschutzministeriums und dem Anteil der Auto- und Zweiradimporteure zusammen. Der Zeitraum für die Förderung läuft bis 31. März 2025, sofern das Förderbudget bis dahin verfügbar ist und dieses nicht bereits frühzeitig ausgeschöpft wurde.

Ein Blick auf die Zahlen

Statistiken, die für Österreich zur Verfügung stehen, liefern beeindruckende Zahlen: Im Jahr 2023 wurden erstmals mehr Elektroautos als Dieselautos neu zugelassen. Damit ist ein deutliches Zeichen dafür gesetzt, dass die Elektromobilität Fahrt aufnimmt. Der Anteil reiner Elektroautos beträgt mittlerweile fast 20 Prozent.

Diese Entwicklung wird auch durch die jüngste Treibhausgas-Bilanz des Umweltbundesamtes gestützt, die einen Rückgang der Emissionen im Verkehrssektor um 4,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zeigt.

Die Fortführung der E-Mobilitätsoffensive

Bereits in den letzten Jahren wurde die E-Mobilität gefördert. Das Klimaschutzministerium (BMK) hält gemeinsam mit Automobil- und Zweiradimporteuren auch im Jahr 2024 an dieser Förderung fest. Dabei stehen weiterhin verschiedene Förderungen im Fokus:

  • Bis zu 5.000 Euro Förderung für den Kauf von Elektroautos für Privatpersonen
  • Bis zu 600 Euro Unterstützung für private Ladeinfrastruktur wie Wallboxen oder Ladekabel und bis zu 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern
  • Bis zu 30.000 Euro Förderung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
  • Bis zu 2.300 Euro Zuschuss beim Kauf eines Elektromotorrads

Antragsverfahren für die Förderung von E-Mobilität: Ein mehrstufiger Prozess für nachhaltige Mobilität

Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, müssen die entsprechenden Gelder beantragt werden. Um an der Förderaktion „E-Mobilität für Private“ teilzunehmen, muss man ein zweistufiges Einreichverfahren bei der Förderstelle KPC – Kommunalkredit Public Consulting durchlaufen.

Schritt 1: Registrierung

Bevor man sich registriert, sollte man unbedingt das verfügbare Förderbudget auf der Website der Förderstelle KPC überprüfen. Wenn ausreichend Mittel vorhanden sind und die Lieferung sowie Zulassung des gewünschten Fahrzeugs innerhalb von 36 Wochen gesichert sind, kann das zweistufige Förderverfahren gestartet werden.

Nach der Registrierung des Fahrzeugs wird das Förderbudget reserviert. Anschließend hat man 36 Wochen Zeit, um das Fahrzeug zu übernehmen, zu bezahlen und zuzulassen. Hierbei sollte immer ein Zeitpuffer eingeplant werden. Wenn die Antragstellung nicht innerhalb von 36 Wochen erfolgt, verfällt die Registrierung. Während dieser Förderaktion ist eine erneute Registrierung nicht möglich.

Schritt 2: Antragstellung

Der Förderantrag wird über die Online-Plattform der Förderstelle gestellt. Dabei müssen Rechnungen und andere Unterlagen, einschließlich des Nachweises über den Bezug von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern, eingereicht werden.

Nun muss man den Anweisungen der Registrierungs-Mail folgen. Diese erhält man unmittelbar nach der Registrierung. Die Förderung wird dann entsprechend nach der Prüfung der Antragsunterlagen und Genehmigung durch den Klima- und Energiefonds ausbezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

Bei der Antragstellung muss der Nachweis erbracht werden, dass der Strom für das künftige Fahrzeug aus 100 % erneuerbaren Energieträgern stammt. Dies kann durch verschiedene Methoden erfolgen, unter anderem durch die letzte Stromrechnung mit entsprechender Kennzeichnung oder die Rechnung einer PV-Anlage.

Wichtig zu wissen ist, dass Fahrzeuge, deren Rechnung älter als 9 Monate ist, nicht förderfähig sind, der Listenpreis der Basisausstattung des Fahrzeugs nicht 60.000 Euro übersteigen darf und eine Haltefrist von 4 Jahren für das Fahrzeug gilt.

Was wird nicht gefördert?

Zu den nicht förderfähigen Fahrzeugen gehören Plug-In-Hybride, Vollhybride, Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerung sowie Elektrofahrräder. Bei der E-Ladeinfrastruktur werden Eigenleistungen, gebraucht erworbene oder kostenlos zur Verfügung gestellte Geräte sowie diverse Kosten wie Finanzierungskosten oder Grundstücks- und Aufschließungskosten nicht gefördert.

Förderung von Ladeinfrastruktur

Um die Ladeinfrastruktur für Elektroautos weiter auszubauen, werden auch Investitionen in private und öffentlich zugängliche Ladestationen unterstützt. Private Haushalte können Zuschüsse für die Installation von Wallboxen erhalten, während für die Errichtung öffentlicher Ladestationen Förderungen von bis zu 30.000 Euro bereitstehen. Dies trägt dazu bei, die Reichweitenangst vieler potenzieller Käufer zu verringern und die Attraktivität von Elektroautos zu steigern.

Die Bedeutung von erneuerbarem Strom

Ein wichtiger Aspekt der Förderung ist die Betonung des Bezugs von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern. Dies ist eine Voraussetzung für den Erhalt der Förderung und unterstreicht den Zusammenhang zwischen Elektromobilität und nachhaltiger Energieerzeugung. Durch die Nutzung von grünem Strom können die Umweltauswirkungen der Elektroautos weiter minimiert werden.

Ein Jahr der „ePrämie“

Um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Treibhausgas Belastung zu reduzieren, wurde die „ePrämie“ eingeführt. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, können erneuerbaren Strom für Elektroautos anrechnen lassen und so CO2 einsparen.

Private Halter von Elektroautos können ihre erneuerbaren Strommengen an diese Unternehmen verkaufen und erhalten im Gegenzug eine ePrämie, die von den Unternehmen auch als „E-Quote“ oder „THG-Quote“ bezeichnet wird.

Die E-Mobilitätsoffensive und die Einführung der „ePrämie“ sind entscheidende Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft und verdeutlichen das Engagement Österreichs für umweltfreundliche Lösungen im Verkehrssektor.

Ein Blick in die Zukunft

Die Förderung für Elektroautos in Österreich im Jahr 2024 ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Verkehrspolitik. Sie bietet finanzielle Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen, unterstützt den Ausbau der Ladeinfrastruktur und betont die Bedeutung von erneuerbarem Strom.

Dies trägt nicht nur zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei, sondern auch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Stärkung der heimischen Wirtschaft im Bereich der Elektromobilität.

Um die Ziele im Bereich der Elektromobilität langfristig zu erreichen, ist jedoch ein kontinuierliches Engagement auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene erforderlich. Nur durch eine umfassende Strategie und die Zusammenarbeit aller Akteure können die Potenziale der Elektromobilität voll ausgeschöpft werden, um eine nachhaltige und zukunftsfähige Mobilität zu gewährleisten.