E-Scooter: Ohne Versicherung risikoreich
Das Fahren mit dem E-Scooter kann ohne Versicherung risikoreich sein. Sie sind eine gute Lösung für die letzte Meile. Seit 2019 sind E-Kickscooter für den Straßenverkehr zugelassen. Neben Sharing-Anbietern nutzen inzwischen auch immer mehr Privathaushalte die kleinen Flitzer.
Jeder, ab 14 Jahre darf sie ohne Führerschein fahren. Für E-Scooter bis 25 km/h Bauartgeschwindigkeit oder bis 600 Watt Motorleistung ist bei uns kein Kennzeichen bzw. keine Versicherungsplakette notwendig. Eine Haftpflichtversicherung ist aber dennoch anzuraten.
Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ist kein Kavaliersdelikt. Ereignet sich ein Unfall mit einem unversicherten Fahrzeug, haftet der Roller-Fahrer außerdem mit seinem Privatvermögen. Das kann nicht nur sehr teuer werden, sondern etwa bei Personenschäden zu lebenslangen Zahlungen führen. Versicherbar sind aber nur Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis. Das sind Modelle mit Bremsen, einer Beleuchtungsanlage mit Reflektoren und einer Klingel. Sie fahren zwischen 6 und 25 km/h.
Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h bzw und einem Motor mit mehr als 600 Watt Leistung ist ein solcher E-Scooter als Motorfahrrad definiert. Bedeutet: Typisierung, Versicherung und Zulassung ist notwendig. Und: Mindestalter 15 Jahre (Mopedführerschein).
Und wo darf gefahren werden? In dieser Hinsicht sind E-Kickscooter Fahrrädern gleichgestellt. Der Gehsteig ist tabu. Die elektrischen Tretroller gehören auf den Radweg oder Fahrradstreifen. Ist nichts von beiden vorhanden, müssen sie auf der Straße fahren.
Infos zu den gesetzlichen Nestimmungen gibt es hier