EU Wahn geht weiter – Führerschein alle 15 Jahre erneuern

Eine Verhandlungskomimssion der Europäischen Union hat sich auf neue Führerscheinrichtlinien verständigt, die allerdings noch vom Rat und vom Parlament genehmigt werden muss. Unter anderem wird vorgeschlagen, die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis – ähnlich wie bei Ausweisdokumenten – in allen EU-Ländern auf 15 Jahre zu befristen. Bis zum 60. Lebensjahr dürfen an die Verlängerung aber keine Bedingungen wie beispielsweise ärztliche Tests geknüpft werden. Danach können die Mitgliedsstaaten sowohl kürzere Geltungszeiten – fünf Jahre – als auch verpflichtende Überprüfungen festlegen. Grundsätzlich spricht sich die EU für die Einführung digitaler Führerscheine als Standard aus, die Papierform soll auf Wunsch des Antragstellers weiterhin möglich sein.

Zudem soll die bereits in Deutschland übliche Probezeit von zwei Jahren für Fahranfänger europaweit eingeführt werden. Das gilt laut TÜV-Verband aber beispielsweise nicht auch für die Null-Promille-Grenze junger Fahrer, die zwar empfohlen, aber nicht verpflichtend wird. Ebenso kritisch sieht der Verband dort gesehen, dass 15-Jährige mit dem AM-Führerschein 45 km/h schnelle Fahrzeuge auch mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,5 Tonnen bewegen dürfen.

Die Gewichtsbeschränkung von 3,5 Tonnen beim B-Führerschein wird auf 4,25 Tonnen erhöht. Das wird unter anderem vom Caravaning Industrie Verband  begrüßt. Voraussetzung soll ein spezielles Training oder eine Prüfung sein. Was von beiden, entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten. Auch Freiwillige Feuerwehren dürften sich freuen.

Um dem Fahrermangel entgegenzuwirken, wird das Mindestalter für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins von 21 auf 18 Jahre und für Busführerscheine von 24 auf 21 Jahre gesenkt. EU-Staaten dürfen 17-Jährigen das Fahren eines LKW oder Transporters erlauben – aber nur auf ihrem eigenen Staatsgebiet und nur in Begleitung einer erfahrenen Begleitung. Dieses System des begleiteten Fahrens wird EU-weit auch auf Pkw ausgeweitet, wie es in Deutschland bereits geregelt ist.