Klage gegen Daimler-Diesel abgewiesen
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Klage gegen Daimler-Diesel abgewiesen. Er sieht keine Betrugsabsicht. Deshalb hat der BGH Schadenersatzklagen gegen Daimler wegen Verwendung des sogenannten Thermofensters in Dieselmotoren rechtskräftig abgewiesen. Auch ein zweiter Senat des BGH machte deutlich, dass im Falle Daimler keine Betrugsabsichten erkennbar seien. Damit dürften die vier Klagen in letzter Instanz abgewiesen werden.
Wie „Zeit online“ berichtete, hatten die Besitzer von Mercedes-Dieselfahrzeugen auf Erstattung des Kaufpreises geklagt. Abzüglich der Nutzung der Fahrzeuge. Weil die Abgasreinigung bei niedrigen Außentemperaturen gedrosselt wird. So dass der Schadstoffausstoß höher als zulässig ist. Der Vorinstanz, dem Koblenzer Oberlandesgericht, waren die Vorwürfe nicht konkret genug gewesen.