Nach Machtabgabe – Hält Elon Musk nun den Mund?
Nur ein Schuss vor den eitlen Bug oder ist es der Anfang der Götterdämmerung? Schwer zu sagen, wie ernst Tesla-Chef Elon Musk die Vereinbarung mit der US-Börsenaufsicht (SEC) nimmt, dass er ab sofort seine große Klappe halten muss, wenn es um den Betrieb geht, wirtschaftliche Details oder Einschätzungen, die den Kurs der Tesla-Aktie beeinflussen können. So ist es geschehen, als er im August über Twitter bekannt gab, dass er überlege, Tesla zu privatisieren, also von der Börse zu nehmen.
Es begann am 7. August mit einem Schmäh
Wörtlich twitterte der große Zampano am 7. August: „Finanzierung gesichert“. Gemeint war damit, dass bei einem Ausscheiden aus der Börse angeblich 420 Dollar pro Aktie an die Anleger bezahlt würden (Text des Tweets: „Am considering taking Tesla private at $420. Funding secured.“). Daraufhin begann eine mordsmäßige Berg- und Talfahrt des Papiers. Was wiederum dazu führte, dass sich viele Anleger verunsichert und hinters Licht geführt fühlten.
Verhandlungen ohne konkrete Erörterung
Nach Recherchen der SEC soll es so gewesen sein: Anfang 2017 habe Musk drei oder vier Treffen mit Vertretern eines Fonds gehabt. Dabei handelt es sich wohl um den Public Investment Fund (PIF) Saudi Arabiens. Laut Musks eigenen Angaben wollte der Fonds in Tesla investieren und eine Tesla-Fabrik ins Land holen. Am 31. Juli, nach „vielen Monaten ohne Gespräche“, traf Musk drei Vertreter des Fonds in der Tesla-Fabrik in Fremont für 30 bis 45 Minuten. Laut Musk habe der führende Vertreter Interesse bekundet, Tesla von der Börse zu nehmen. Doch seien weder ein Investitionsvolumen noch der Aufschlag auf den Börsenkurs noch das liquide Vermögen des Fonds noch die US-Vorschriften über ausländische Aktionäre noch andere rechtliche Hürden oder das firmeninterne Genehmigungsverfahren erörtert worden.
Den Vorsitz muss Musk nun räumen
Wegen dieser Aktion, es war der Vorwurf des Kapitalmarktbetrugs im Raum, muss Musk nun den Vorsitz im Tesla-Verwaltungsrat abgeben. Wobei die Verquickung der Posten des Vorstandsvorsitzenden und des Verwaltungsratsvorsitzenden ohnehin blöd ist. Denn der Verwaltungsrat und dessen Vorsitzender sollen den Vorstand wie dessen Chef kontrollieren und gegebenenfalls feuern. Im Falle von Musk hätte das bedeutet, dass er sich selbst hätte rausschmeißen müssen. Dass dies nach amerikanischen Recht überhaupt geht, ist mehr als absurd. Aber gut, den Job ist er nun los. Künftig soll ein unabhängiger Kontrolleur diesen Part übernehmen. Und dann ist da auch noch eine saftige Geldstrafe von 20 Millionen Dollar (ca. 17,3 Millionen Euro), die Musk für die Nummer aus seiner Privatschatulle an die SEC berappen muss. Die Summe spürt er freilich nicht, denn Musk ist Vielfach-Milliardär und bezahlt solche Kleckerbeträge mit dem Klimpergeld in seiner Hosentasche. Ähnliches gilt für Tesla, das die gleiche Summe an die SEC überweisen muss. Der Laden ist derart hoch im Milliardenbereich verschuldet, dass auch dort solch ein Sümmchen kaum zu spüren sein dürfte.
Absetzen kann er die Strafe nicht
Interessant bei dem Deal mit der SEC sind die tieferen Details. So haben sich beide, Musk wie Tesla, verpflichtet, sich das Strafgeld nicht von dritter Seite erstatten zu lassen, auch nicht von den einschlägigen Versicherungen. Gleichermaßen ist ein Absetzen von der Steuer unzulässig. Die zusammen 40 Millionen Dollar von Musk und Tesla stehen für Anleger bereit, die durch die von Musks in Rede stehenden Tweets ausgelösten Kursschwankungen Geld verloren haben. Ein etwaiger Rest wandert in die Steuerkasse. Beide Vergleiche müssen noch vom Gericht genehmigt werden.
Bescheidenheit ist eine Tugend
Aber viel mehr als die Geldstrafe dürfte Musk fuchsen, dass er zudem künftig im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sehr leise treten muss. Hinzu kommt nämlich, dass der Verwaltungsrat einen Ausschuss aus unabhängigen Mitgliedern einrichten muss, dessen Aufgabe es ist, Einschränkungen, Auflagen und Kontrollen für Musks Kommunikation zu machen. Der Firmengründer soll sich nicht mehr frei und zu beliebigen Zeiten über Tesla äußern dürfen. Die Beklagten verpflichten sich überdies dazu, sich nicht als unschuldig zu bezeichnen. Weder Musk noch Tesla dürfen die Vorwürfe aus beiden SEC-Klagen (gegen die Person Musk wie gegen Tesla) abstreiten oder in Frage stellen.
Ab sofort sind die Vorwürfe gerechtfertigt
Am Donnerstag vergangener Woche hatte Musk die Vorwürfe der SEC vor dem Deal noch als „ungerechtfertigt“ bezeichnet. Das darf er nun nicht mehr sagen. Wörtlich sagte er damals zu der Klage gegen ihn am Bundesbezirksgericht für den Süddistrikt in New York (SEC vs. Elon Musk, 1:18-cv-8865, US District Court SDNY): „Ich bin tieftraurig und enttäuscht. Ich habe immer im besten Interesse der Wahrheit, der Transparenz und der Aktionäre gehandelt.“ Wer einen Blick in die Klageschrift werfen will kann HIER klicken. (ampnet/hk)