Parken im Halteverbot straffrei?
Speziell im Sommer werden Baustellen oft kurzfristig eingerichtet. In diesem Fall ist laut ARBÖ das Parken im Halteverbot straffrei. Es kann schon vorkommen, dass man vom Urlaub zurückkommt, und plötzlich parkt das eigene Auto im absoluten Halteverbot. Weil eben kurzfristig eine Baustelle eingerichtet wurde.
Tatsächlich kann ein mehrtägiger Urlaub bereits ausreichen, um in eine derartige Situation zu gelangen. Gerald Hufnagel, ARBÖ-Rechtsexperte: „Den Zeitpunkt, wann eine Baustelle angekündigt werden muss, ist in Österreich nicht überall gleich geregelt. In Wien beispielsweise werden Baustellen mindestens 24 Stunden davor angekündigt. Ausnahmen bilden natürlich Spontangebrechen, wie ein Wasserrohrbruch oder Bruch der Betondecke.“ Im Regelfall werden Baustellen und damit einhergehende Halteverbotsschilder aber mehrere Tage vor Beginn mittels Verkehrszeichen angekündigt.
Wer in eine derartige Situation kommt, hat aber keine Strafe zu befürchten. Hufnagel weiter: „Bei Aufstellen der Parkverbotstafeln wird eine Liste mit den im Baustellenbereich befindlichen Fahrzeugen angefertigt und der Polizei übergeben. Wer vor der Aufstellung im späteren Verbotsbereich gestanden ist, hat keine Strafe oder Kosten zu befürchten. Auch wenn das Fahrzeug mittels Abschleppung entfernt wurde. Und es gibt auch keine Bestimmung, die die Dauer des Parkens beschränkt und keine Verpflichtung das KFZ regelmäßig zu besuchen.“
Wer dennoch eine Strafe erhält – weil zum Beispiel die angefertigte Liste nicht komplett ist, oder das Verkehrszeichen verstellt wurde – sollte gegen die Strafe Einspruch erheben, rät der ARBÖ-Rechtsexperte. Gegen die Kosten einer allfälligen Abschleppung ist zusätzlich das Rechtsmittel einer „Vorstellung“ zu ergreifen.