Steueränderung für Erstzulassungen
Die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) wird von jedem Pkw- und Motorradbesitzer laufend gemeinsam mit der Prämie der Haftpflichtversicherung eingehoben.
Wichtig für Erstzulassungen
Ihre Höhe richtete sich beim Pkw bisher ausschließlich nach der Motorleistung. „Ab 1. Oktober 2020 wird auch der CO2-Ausstoß, wie er in den Kfz-Papieren steht, bei Motorrädern und Pkw zur Berechnung herangezogen“, weiß ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Nikola Junick. „Dadurch werden die laufenden Kosten vor allem für kleinere, effiziente Autos günstiger, für Vans, SUVs & Co. hingegen meist teurer.“ Die neue Regelung gilt für alle Erstzulassungen ab 1. Oktober 2020. Das bedeutet einerseits, dass sich für alle bis dahin zugelassenen Fahrzeuge nichts ändert. Andererseits sollten Konsumenten künftig sowohl beim Neu- als auch beim Gebrauchtwagenkauf verstärkt ein Auge auf den CO2-Ausstoß ihres Wunschautos – und damit die Höhe der Steuerlast – haben.
mVst, NoVA und MöSt hängen zusammen
Denn ab Oktober 2020 hängen alle drei Pkw-Steuern, die es in Österreich gibt, unmittelbar vom CO2-Ausstoß ab. Neben der mVSt sind das die Normverbrauchsabgabe (NoVA, einmalig beim Neuwagenkauf oder Import eines Autos nach Österreich) und die Mineralölsteuer (MöSt, fällt für jeden getankten Liter Kraftstoff an, die Steuerlast ist damit umso höher, je höher der Verbrauch bzw. der damit verbundene CO2-Ausstoß ist). Umso wichtiger ist es künftig, im Sinne von Umwelt und Geldbörse auf einen niedrigen CO2-Austoß zu achten. „Beispiele zeigen, dass bei ein- und demselben Modell mehrere hundert Euro an Steuer pro Jahr gespart werden können, wenn man zur Ausstattungsvariante mit dem geringsten ‚CO2-Rucksack‘ greift“, erläutert die ÖAMTC-Expertin. „Dafür muss die zu erwartende Steuerbelastung allerdings auch klar in den Verkaufsunterlagen kommuniziert werden.“
Mit der Reform der mVSt werden (zumindest für Erstzulassungen) übrigens auch die sogenannten Unterjährigkeitszuschläge abgeschafft, was vom Mobilitätsclub schon seit einiger Zeit gefordert wurde. Junick erklärt: „Bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlung der mVSt gemeinsam mit der Versicherung wurden im Vergleich zur jährlichen Zahlweise bisher bis zu zehn Prozent auf die Gesamtsumme aufgeschlagen. Ab Oktober ist das bei Erstzulassungen nicht mehr der Fall. Diese Neuerung kommt zukünftig vor allem jenen zugute, für die aufgrund ihrer finanziellen Situation eine Zahlung von mehreren kleinen Beträgen leichter zu stemmen ist.“
Die Möglichkeit, die zu zahlende mVSt zu berechnen sowie weitere Infos zu diesem Thema gibt es unter www.oeamtc.at/mvst.