Verkehrsänderungen 2024 in Österreich

Das Jahr 2024 bringt für Autofahrer und Motorradfahrer in Österreich wichtige Veränderungen, die sich auf die Kosten und Sicherheit im Straßenverkehr auswirken. Der ARBÖ informiert über die kommenden Anpassungen, die von erhöhten CO2-Steuern bis hin zu neuen Sicherheitsvorschriften reichen.

Ab dem 1. Januar 2024 wird die CO2-Bepreisung erhöht, was zu höheren Treibstoffkosten führt. Für eine Tonne CO2 werden künftig 45 Euro fällig. Dies resultiert in einer Preissteigerung von etwa 13 Cent pro Liter Diesel und rund 12 Cent pro Liter Eurosuper 95.

Anpassung der Normverbrauchsabgabe
Die Berechnungswerte für die Normverbrauchsabgabe bei Neuwagenkauf werden verschärft. Der CO2-Abzugsbetrag und der Malusgrenzwert werden angepasst, was zu einer Erhöhung der einmaligen Steuer führt. Die neue Berechnungsformel lautet: (CO2-Emissionen in g/km – 97 g) : 5 = Steuersatz.

Neue Grenzwerte für die motorbezogene Versicherungssteuer
Für neu zugelassene PKWs ändert sich ab 2024 die Berechnungsformel der motorbezogenen Versicherungssteuer. Die Formel wird wie folgt angepasst: (kW-61) x 0,72 + (CO2-Ausstoß-103) x 0,72 = monatliche Steuer in Euro.

Änderungen beim Sachbezug
Ab Januar 2024 gilt für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von maximal 129 g/km ein Sachbezug von 1,5 Prozent (maximal 720 Euro monatlich). Fahrzeuge mit höherem Ausstoß werden mit 2 Prozent (maximal 960 Euro monatlich) veranschlagt. Weiterhin sachbezugsbefreit sind Elektro- und Wasserstofffahrzeuge.

Einführung neuer Assistenzsysteme in Neufahrzeugen

Ab dem 7. Juli 2024 müssen Neufahrzeuge mit einer Reihe von Assistenzsystemen ausgestattet sein, darunter automatischer Notbremsassistent und intelligenter Geschwindigkeitsassistent.

  • Automatischer Notbremsassistent
  • Notbremslicht
  • Notfall-Spurhalteassistent
  • Rückfahrassistent
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Müdigkeitswarner (Aufmerksamkeitsassistent)
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung (Black Box)
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
  • Reifendruckkontrolle (für Nutzfahrzeuge und Busse)

Neue Regelungen zur Fahrzeugbeschlagnahmung
Ab 1. März kann die Polizei Fahrzeuge bei hohen Geschwindigkeitsübertretungen beschlagnahmen, insbesondere bei Überschreitungen von 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts.

Anpassungen bei der Vignettenpflicht
Die Entscheidung, ob eine Vignette benötigt wird oder nicht, basiert nun auf der technisch zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs. Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen benötigen eine Vignette.

Neue Norm für Kindersitze
Ab dem 1. September 2024 dürfen nur noch Kindersitze mit der Prüfnorm R129 verkauft werden, während die Nutzung von Sitzen nach der Norm ECE R44/04 weiterhin zulässig bleibt.

Förderungen für Elektroautos und Ladeinfrastruktur
Beim Kauf von E-Fahrzeugen werden Privatpersonen auch weiterhin mit einer Förderung von 5.000 Euro unterstützt, für die Anschaffung von einem E-Motorrad gibt es 2.300 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 600 Euro für Wallboxen bzw. Ladekabel und mit bis zu 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert.

Neue Tarife für die ASFINAG-Autobahnvignette

Es gelten neue Tarife für die Autobahnvignette ab 2024, sowohl für PKWs als auch für Motorräder, mit einer Erhöhung in allen Kategorien.

Neue Tarife 2024 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):

  • 10-Tages-Vignette: EUR 11,50,-
  • 2-Monats-Vignette: EUR 28,90,-
  • Jahresvignette: EUR 96,40,-

Ausschließlich digital erhältlich:

  • 1-Tages-Vignette: EUR 8,60,-

Neue Tarife 2024 für Motorräder (einspurige Kfz):

  • 10-Tages-Vignette: EUR 4,60,-
  • 2-Monats-Vignette: EUR 11,50,-
  • Jahresvignette: EUR 38,50,-

Ausschließlich digital erhältlich:

  • 1-Tages-Vignette: EUR 3,40,-

Die Jahresvignette für das Jahr 2024 gilt von 1.12.2023 bis 31.1.2025.