Volkswagen erzielt Vergleichsvereinbarungen mit US-Regierung
Volkswagen erzielt Vergleichsvereinbarungen mit US-Regierung. Die Volkswagen AG hat sich mit der US-Regierung auf die Beilegung strafrechtlicher Ansprüche und Umweltschutzklagen auf Bundesebene sowie weiterer gegen das Unternehmen gerichteter zivilrechtlicher Ansprüche geeinigt, die im Zusammenhang mit der Dieselthematik stehen. Als Teil der Vergleichsvereinbarungen hat sich Volkswagen zu Bußgeld- und Strafzahlungen von insgesamt 4,3 Milliarden US-Dollar sowie zu einer Reihe von Maßnahmen bereit erklärt, mit denen seine Compliance- und Kontrollsysteme weiter gestärkt werden sollen. Hierzu zählt auch die Bestellung einer unabhängigen Person (Monitor) für die kommenden drei Jahre.
Matthias Müller: „Wichtiger Schritt.“
Matthias Müller, Vorsitzender des Vorstands des Volkswagen Konzerns: „Volkswagen bedauert die Handlungen, die zur Dieselkrise geführt haben, zutiefst und aufrichtig. Seit Bekanntwerden haben wir unermüdlich daran gearbeitet, die Dinge für unsere betroffenen Kunden wieder in Ordnung zu bringen. Auf diesem Weg haben wir bereits einiges erreicht. Die mit der US-Regierung getroffenen Vereinbarungen sind nicht zuletzt Ausdruck unserer Entschlossenheit, gegen ein Fehlverhalten vorzugehen, das sich gegen alles gerichtet hat, wofür Volkswagen steht. Sie sind ein wichtiger Schritt nach vorne für unser Unternehmen und alle Mitarbeiter.“
Hans Dieter Pötsch: „Mit der Vergangenheit auseinandergesetzt.“
Hans Dieter Pötsch, Vorsitzender des Aufsichtsrates des Volkswagen Konzerns: „Als die Dieselthematik öffentlich geworden ist, haben wir versprochen, dass wir den Dingen umfassend und objektiv auf den Grund gehen werden. Zudem hat eine Sondereinheit unserer Internen Revision unmittelbar nach Bekanntwerden des Themas unsere Prozesse, Berichts- und Kontrollsysteme einer genauen Untersuchung unterzogen. Der Volkswagen Konzern ist heute ein anderes Unternehmen als noch vor 16 Monaten. Aufsichtsrat und Vorstand haben sich selbstkritisch mit der Vergangenheit auseinandergesetzt.“
Die getroffenen Vereinbarungen umfassen vier Vergleiche, darunter auch ein sogenanntes Plea Agreement mit dem US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ). Dieses geht einher mit der Veröffentlichung eines „Statement of Facts“, das die gewonnenen Erkenntnisse und Fakten über die Entstehung und Entwicklung der Dieselverfehlungen wiedergibt.
Volkswagen hat mit dem US-Justizministerium kooperiert. Der Aufsichtsrat hat die Kanzlei Jones Day beauftragt, dem US-Justizministerium vollumfänglich Zugang zu den Erkenntnissen zu gewähren, die im Rahmen der unabhängigen Untersuchung gewonnen wurden. Das Statement of Facts baut sowohl auf der umfangreichen Arbeit von Jones Day auf, als auch auf Beweismaterial, das vom US-Justizministerium erhoben wurde.