VW erzielt Vergleichsvereinbarungen für TDI Dieselfahrzeuge

Das beabsichtigte Vergleichsprogramm beinhaltet Fahrzeugrückkäufe und vorzeitige Leasingrücknahmen, technische Fahrzeuganpassungen (sofern genehmigt) sowie Ausgleichszahlungen an betroffene Kunden für rund 475.000 in Frage kommende 2,0l-TDI-Fahrzeuge

  • Volkswagen stimmt 2,7 Milliarden US-Dollar-Fonds zur Finanzierung von Umweltausgleichsmaßnahmen zu und erklärt sich außerdem bereit, 2,0 Milliarden US-Dollar in Initiativen zur Förderung der Nutzung von Null-Emissions-Fahrzeugen in den USA zu investieren
  • Eine separate Vereinbarung mit US-Bundesstaaten legt Verbraucherschutzklagen bei

Die Volkswagen AG hat heute bekannt gegeben, dass sie mit dem USJustizministerium (Department of Justice, DOJ) und dem Bundesstaat Kalifornien sowie der Federal Trade Commission (FTC) und privaten Klägern, die durch das Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs‘ Steering Committee, PSC) vertreten werden, Vergleichsvereinbarungen geschlossen hat. Damit sollen zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit in Frage kommenden 2,0l-TDI-Dieselfahrzeugen von Volkswagen und Audi in den USA beigelegt werden. Von rund 499.000 2,0l-TDI Fahrzeugen, die für den Verkauf in den Vereinigten Staaten produziert wurden, sind gegenwärtig rund 460.000 Volkswagen und 15.000 Audi-Fahrzeuge in Gebrauch – sie kommen für Rückkäufe, Leasingrücknahmen oder behördlich genehmigte technische Anpassungen in Frage. Volkswagen wird einen Fonds zur Finanzierung des Programms für 2,0l-TDI-Fahrzeuge in Höhe von maximal 10,033 Milliarden US Dollar
einrichten. Diese Summe basiert auf einer Teilnahmequote von 100 Prozent sowie der Annahme, dass sich 100 Prozent der in Frage kommenden Kunden entweder für einen Rückkauf oder eine vorzeitige Leasingrücknahme entscheiden.

Die Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem angestrebten 2,0l-TDI-Vergleichsprogramm bedürfen noch der Genehmigung von Richter Charles R. Breyer vom United States District Court for the Northern District of California, der das bundesweite MDL-Verfahren (Multi-District Litigation) zur Diesel-Thematik leitet.

Volkswagen hat außerdem bekannt gegeben, dass es mit den Attorney Generals von 44 US-Bundesstaaten, dem District of Columbia und Puerto Rico übereingekommen ist, bestehende und mögliche künftige Verbraucherschutzklagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik (State Consumer Protection Claims) für einen Vergleichsbetrag in Höhe von insgesamt 603 Millionen US-Dollar beizulegen.

„Wir nehmen unseren selbst gesetzten Auftrag, das Richtige zu tun, sehr ernst und sehen in diesen Vereinbarungen einen wichtigen Schritt nach vorn“, so Matthias Müller, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG. „Wir wissen das konstruktive Zusammenwirken aller Beteiligten zu schätzen und sind unseren Kunden sehr dankbar für ihre Geduld auch im weiteren Verlauf dieses Verfahrens. Wir sind uns bewusst, dass wir noch viel tun müssen, um das Vertrauen der Menschen in Amerika zurückzugewinnen. Dabei gilt unser Augenmerk der Lösung der noch offenen Fragen. Wir werden Volkswagen zu einem besseren und stärkeren Unternehmen machen und unser Ziel, einer der weltweit
führenden Anbieter nachhaltiger Mobilität zu werden, konsequent verfolgen.“

Dem Gericht wurden drei Vereinbarungen als Bestandteil des 2,0l-TDI-Vergleichsprogramms zur Genehmigung vorgelegt: (1) ein sogenannter Consent Decree, eine vom US-Justizministerium (DOJ) für die Environmental Protection Agency (EPA) und vom Bundesstaat Kalifornien über das California Air Resources Board (CARB) sowie den kalifornischen State Attorney General gemeinsam eingereichte Vereinbarung; (2) eine von der Federal Trade Commission (FTC) eingereichte Vergleichsverfügung (Consent Order); und (3) ein angestrebter Vergleich mit dem PSC im Namen eines bundesweiten Kläger-Zusammenschlusses derzeitiger und bestimmter früherer Eigentümer und Leasingnehmer von
betroffenen 2,0l-TDI-Fahrzeugen der Marken Volkswagen und Audi mit dem Ziel der Beilegung der Sammelklage. Die Parteien sind davon überzeugt, dass die bei Gericht eingereichten Vereinbarungen eine faire und angemessene Lösung für die betroffenen Kunden von Volkswagen und Audi darstellen. Volkswagen wird weiterhin zügig daran arbeiten, für betroffene Fahrzeuge mit 3,0l-TDI-V6-Dieselmotor
eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

Am 22. April 2016 hat Volkswagen im Zuge der Veröffentlichung seines Jahresabschlusses 2015 insgesamt negative Sondereinflüsse in Höhe von 16,2 Milliarden Euro erfasst, die sich auf weltweite Rückstellungen für technische Fahrzeuganpassungen und Rückkäufe, Rechtsrisiken sowie weitere Aufwendungen als Konsequenz der Diesel-Thematik beziehen. Wie bereits damals vermerkt, kann die zukünftige Bewertung von Risiken aufgrund der Komplexität und aufgrund von Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Lösung der Diesel-Thematik eventuell abweichen.

„Die heutige Bekanntgabe bewegt sich im Rahmen unserer bereits veröffentlichten Rückstellungen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Wir sind in der Lage, die Konsequenzen zu beherrschen. Die Bekanntgabe bedeutet für unsere US-Kunden und -Händler sowie auch für unsere Anteilseigner mehr Klarheit. Vergleichslösungen in dieser Größenordnung belasten uns ohne Zweifel erheblich. Wir werden uns nun auf die Umsetzung unserer TOGETHER-Strategie 2025 konzentrieren und daran arbeiten, die operative Exzellenz im gesamten Konzern zu verbessern“, sagte Frank Witter, Finanzvorstand der Volkswagen AG.