VW – Gericht hat entschieden
Der Volkswagen-Konzern muss den von der Dieselaffaire betroffenen Fahrzeugbesitzern eine Entschädigung zahlen. Das hat gestern der Bundesgerichtshof entschieden. Käufer manipulierter Dieselautos haben demnach grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz. Nach dem Urteil des BGH können Käufer eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgassoftware ihr Auto zurückgeben. Der VW-Konzern muss im Gegenzug einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten. Dabei geht es nicht um die komplette Erstattung des Kaufpreises, sondern um Rücknahme nach der marktkonformen Abwertung durch Nutzung des Fahrzeuges. Dennoch gilt das noch nicht für jeden Einzelfall.
Vorangegangen war die Klage eines Mannes, der den kompletten Kaufpreis seines VW vom Hersteller wieder haben wollte. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte ihm schließlich über 25.000 Euro für die Rückgabe seines Wagens zugesprochen. Beide Seiten hatten das Urteil angefochten. Volkswagen berief sich auf seine Meinung, dass durch die Softwaremanipulation niemandem Schaden entstanden sei, da die Fahrzeuge weiterhin uneingeschränkt genutzt werden konnten und können.
Etwa 60.000 Klagen sind nach Angaben von Volkswagen noch anhängig. Das neue Urteil bringt mehr Klarheit, da einzelne Gerichte bislang unterschiedlich entscheiden haben. Gleichwohl sind noch nicht alle Fragen geklärt. Wie sollen beispielsweise Kunden behandelt werden, die ihr Dieselfahrzeug noch nach der Meldung über den Abgasskandal gekauft haben. Für den Sommer sind daher weitere Verhandlungstermine in Karlsruhe angesetzt.