VW – USA erteilen vorläufige Freigabe für Vergleichsprogramm

VW – USA erteilen vorläufige Freigabe für Vergleichsprogramm. Richter Charles R. Breyer (United States District Court for the Northern District of California) hat die vorläufige Genehmigung für die Vergleichsvereinbarung erteilt, die am 28. Juni 2016 mit privaten Klägern geschlossen wurde. Sie werden durch das Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs‘ Steering Committee, PSC) vertreten. Damit sollen zivilrechtliche Ansprüche in den Vereinigten Staaten beigelegt werden, die im Zusammenhang mit betroffenen 2.0 l TDI-Fahrzeugen von Volkswagen und Audi stehen.

Die Sammelkläger werden nun individuell über ihre Rechte und Wahlmöglichkeiten informiert, die sie auf Basis der Vereinbarung haben. Mit der Umsetzung des Vergleichsprogramms wird Volkswagen beginnen, sobald das Gericht die finale Genehmigung erteilt hat. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2016 der Fall sein.

Im Rahmen des angestrebten Vergleichs haben entsprechend berechtigte Kunden zwei Möglichkeiten: Sie können ihr Fahrzeug entweder an Volkswagen zurückverkaufen bzw. ihr Leasing vorzeitig beenden ohne hierfür sanktioniert zu werden. Oder sie können ihr Fahrzeug behalten und kostenlos technisch umrüsten lassen, sofern entsprechende Maßnahmen von der Environmental Protection Agency (EPA) und dem California Air Ressources Board (CARB) genehmigt werden. Kunden, die sich auf Basis der Vergleichsvereinbarung für eine dieser Optionen entscheiden, erhalten zusätzlich eine Ausgleichszahlung von Volkswagen. Mehr Informationen über das Programm finden sich unter www.VWCourtSettlement.com.

Volkswagen arbeitet mit EPA und CARB weiterhin eng an einer genehmigten technischen Anpassungsmaßnahme für jeden der oben genannten 2.0 l TDI Motoren. Außerdem versucht Volkswagen, auch die Genehmigung einer technischen Lösung für die 3.0 l TDI Motoren so schnell wie möglich zu erreichen.