Was bei einer Geisterfahrermeldung zu tun ist
„Ein Geisterfahrer ist unterwegs. Bleiben Sie rechts und überholen Sie nicht!“ Eine Meldung die man nur ungerne im Radio hört. Dabei fragt man sich oft, wie so etwas passieren kann. Die meisten Geisterfahrten entstehen nur deshalb, weil die Fahrerinnen oder Fahrer verwirrt oder gar alkoholisiert sind – wie etwa jener Fall vom 09 September 2018 auf der A2 Süd Autobahn. Die Asfinag versucht zwar Autobahnen und Schnellstraßen sicherer zu machen, doch in solchen Fällen können diese gefährlichen Situationen von vorneherein nicht verhindert werden. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was im Falle einer Geisterfahrer-Warnung zu tun ist.
So verhält man sich bei einer Geisterfahrer-Warnung richtig
- Ruhe bewaren.
- Die Geschwindigkeit reduzieren.
- Einen größeren Abstand zum Vordermann einhalten.
- Auf den rechten Fahrstreifen einreihen und nicht überholen.
- Am besten ist es, beim nächsten Parkplatz/Rastplatz stehen zu bleiben und so lange zu warten, bis es Entwarnung gibt.
Damit es gar nicht so weit kommt, gibt es einige Vorkehrungen
- Geisterfahrer-Warntafeln: Mehr als 400 Geisterfahrer-Warntafeln warnen im Abfahrtsbereich der Autobahn.
- Sensoren auf und an der Fahrbahn schlagen sofort Alarm, wenn sich ein Fahrzeug in die falsche Fahrtrichtung bewegt.
- Evaluierung von Geisterfahrer-Problemstellen: Die Asfinag nimmt jene Bereiche, von denen verstärkt Geisterfahrten ausgehen, ganz genau unter die Lupe. Je nach Bedarf werden Beschilderung, Beleuchtung und Bodenmarkierung angepasst oder bauliche Änderungen durchgeführt.
- Bei sogenannten Road Safety Inspections prüfen zusätzlich externe Experten Autobahn- und Schnellstraßenabschnitte auf mögliche Verbesserungen hinsichtlich Verkehrssicherheit.
Kommt es trotzdem zur Geisterfahrt:
Die Asfinag alarmiert sofort die Polizei und informiert den Verkehrsfunk. Es werden die Warnhinweise an den Überkopfwegweisern und Wechseltextanzeigen aktiviert – alle Notrufsäulen auf der Strecke blinken. Umliegende Tunnel werden auf gelb („Achtung, Vorsicht“) oder auf rot („Tunnel gesperrt“) geschalten. Erst wenn die Polizei Entwarnung gibt, deaktiviert die Asfinag wieder alle Anzeigen und informiert alle beteiligten Organisationseinheiten und das Radio.