Wenn das Auto unter Wasser steht
Vier Dinge die sie beachten müssen, um ihr Auto noch retten zu können und wer den Schaden bezahlt verrät der ÖAMTC.
Auf den Wasserspiegel kommt es an
- Ist die Wasserlinie unterhalb der Radmitte, sind in der Regel keine Funktionsprobleme zu erwarten. In diesem Fall sind alle beweglichen Teile sowie die elektrischen Installationen noch über der Wasserlinie. „Nur die Traggelenke und Spurstangengelenke sollten überprüft werden“, rät der ÖAMTC-Techniker.
- Wenn die Wasserlinie über der Radmitte liegt, sind bereits Radlager und Antriebswellen betroffen. Wenn das Fahrzeug diesen Bedingungen über mehrere Stunden oder sogar Tage ausgesetzt ist, dringt Wasser in die Lager und Gelenke ein. „Dort bleibt es leider auch nach Absinken des Wasserspiegels“, sagt Kerbl. Ebenfalls betroffen ist der Auspuff, der durch das Wasser korrodieren kann.
- Steigt der Wasserspiegel über die Türunterkante, dringt Wasser in den Innenraum und in die Hohlräume der Karosserie ein. So können tiefer liegende Teile der Elektrik Schaden nehmen. „Ein Werkstattaufenthalt ist unausweichlich“, so der ÖAMTC-Experte.
- Ist die Motorhaube unter der Wasserlinie, dringt auch Wasser in den Ansaugtrakt des Motors und über den Auspuff bis zu den Auslassventilen. Ein Starten des Motors, so der Starter überhaupt noch funktioniert, muss auch nach Sinken des Wasserniveaus unterlassen werden. Fahrzeuge, die mehrere Stunden derart tief im Wasser waren, müssen anschließend gründlich in einer Fachwerkstatt trockengelegt werden. Bei Fahrzeugen älteren Datums kommen die Reparaturkosten einem Totalschaden gleich.
Im Zweifel – das Fahrzeug besser abschleppen lassen. Sonst drohen teure Schäden
„Wenn der Motorraum eines Autos unter Wasser war, muss aus Sicherheitsgründen eine Abschleppung erfolgen“, hält ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl fest. „Wenn sich Wasser im Zylinder befindet, kann bei einem Startversuch der sogenannte ‚Wasserschlag‘ auftreten, ein Motorschaden kann die Folge sein.“
Auch Fahrwerk und Bremsen können beschädigt sein
Wenn Sand und Wasser ins Fahrzeuginnere geraten sind, können außerdem Schäden an Fahrwerk und Bremsen auftreten, die sich eventuell erst Monate nach dem Unglück zeigen. Eine Überprüfung des Bremssystems durch einen Fachmann ist also dringend anzuraten.
Wer bezahlt die Reparaturkosten?
Wer nach dem Rückgang der Pegelstände Schäden an seinem Fahrzeug entdeckt, kann sich langwierige Streitereien mit der Versicherung durch richtiges Vorgehen ersparen. „Schäden sollten mit Fotos dokumentiert und der Versicherung unverzüglich gemeldet werden“, rät ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. „Einen Startversuch, der einen Motorschaden zur Folge haben kann, sollte man tunlichst unterlassen. Die Versicherung kann in diesem Fall die Leistung verweigern.“
Auch die Kasko springt nicht immer ein
Ob die Versicherung zahlt, hängt von einigen Faktoren ab. „Nur wer über eine abgeschlossene Kaskoversicherung verfügt, hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung“, erklärt der ÖAMTC-Experte. Im Rahmen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind die Reparatur- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte oder zum Schrottplatz gedeckt. „Bei einem Totalschaden wird die Ersatzleistung aus der Differenz vom Zeitwert des Fahrzeuges vor dem Schadenfall und dem Restwert des Wracks berechnet.