Werbung auf Rädern – Rechtliche Aspekte der Fahrzeugwerbung

Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, dem begegnen auch auf der Straße immer wieder Firmenlogos, Slogans und Werbebotschaften. Klebefolien und Magnetschilder an Fahrzeugen werden von kleinen und auch großen Unternehmen eingesetzt, um auf sich aufmerksam zu machen. Bei der Klärung der technischen und inhaltlichen Details spielen nicht nur Kosten und eine geeignete Marketingstrategie eine Rolle, sondern auch die rechtlichen Rahmensetzung. Wer Fahrzeuge als Werbefläche nutzen möchte, sollte einen Blick in die Straßenverkehrsordnung werfen und sich darüber hinaus mit versicherungsrechtlichen Aspekten befassen.

Wirkungsvoll im Marketingmix

Autowerbung folgt dem Prinzip der „fahrenden Litfaßsäule“ und gilt allgemein hin als recht kostengünstige Marketingmaßnahme. Durch die hohe Sichtbarkeit, aber auch die ebenso hohe Konkurrenz durch andere Fahrzeugwerbung, rückt der Kosten-Nutzen-Faktor als Kriterium schnell in den Vordergrund. Je nach Ausrichtung der Werbebotschaft, des Fahrzeugs und der gewünschten Funktionalität stehen heutzutage unterschiedliche Varianten zur Auswahl, die ein Fahrzeug im Handumdrehen in eine Werbefläche verwandeln. Werbetreibende, die das ganze Fahrzeug einem Corporate-Design anpassen möchten, greifen hierfür oft auf die Anbringung von bedruckten Folien zurück. Magnetschilder für die kurzfristige Fahrzeugbeschriftung ermöglichen hingegen den schnellen Austausch der gewünschten Werbebotschaft. Gleichzeitig gilt die Variante als sehr beständig.

Die Beliebtheit der Fahrzeugwerbung ist auch auf den recht geringen Aufwand bei der Umsetzung zurückzuführen. Werbespots, Anzeigen und Plakatwände haben zudem oft eine vergleichsweise begrenzte Reichweite, weshalb die Werbung auf dem Auto insbesondere für kleinere Betriebe eine ideale Ergänzung im gängigen Marketingmix darstellt. Daher hat auch das Eventmarketing diese Strategie längst für sich entdeckt. So werden beklebte oder beschilderte Fahrzeuge gerne auf Messen, Festivals und ähnlichen Veranstaltungen eingesetzt. Auch im geparkten Zustand entfaltet Autowerbung so ihr Potenzial. Im Trend sind QR-Codes, die sich mit dem Smartphone scannen lassen und direkt auf die Website oder Social-Media-Profile des Unternehmens verweisen.

Die Verkehrssicherheit muss gewahrt bleiben

Gemäß den Vorschriften des österreichischen Verkehrsrechts dürfen Fahrzeuge für Werbezwecke genutzt werden, jedoch unterliegt diese Nutzung bestimmten Einschränkungen. Von Bedeutung ist unter anderem die Straßenverkehrsordnung und die Regelungen zur Außenwerbung. Grundsätzlich verboten sind auf offener Straße zur Schau gestellte LED-Tafeln mit laufenden Werbebannern. Diese werden vom Gesetzgeber als klare Irritation gewertet, weshalb diese nicht nur am Fahrbahnrand, sondern auch an Fahrzeugen selbst untersagt sind. Zwar gibt es kommunal beschlossene Ausnahmen wie auf der Mariahilfer Straße in Wien, doch beziehen sich diese Sonderregelungen vorrangig auf stationäre Außenwerbung.

Erlaubte Werbeträger umfassen unter anderem Folienbeschriftungen, Magnetschilder und Autoplanen. Wichtig ist, dass die Anbringung und Wirkung von Werbung die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Lichtsignale, Rückspiegel und anderen sicherheitsrelevante Elemente sowie andere Verkehrsteilnehmer müssen demnach ohne Einschränkung für den Fahrer sichtbar bleiben. Die früher übliche Typengenehmigung für das Anbringen von Scheibenfolien gilt mittlerweile jedoch als überholt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist allerdings, dass das Kennzeichen des Fahrzeugs unbeeinträchtigt bleibt. Auch dürfen angebrachte Schilder kein Unfallrisiko darstellen, weshalb Werbetreibende auf möglicherweise bei der Anbringung entstehende Vorsprünge oder Kanten achten müssen.

Nicht jeder Werbeinhalt ist zulässig

Bei der Frage danach, ob eine bestimmte Fahrzeugwerbung zulässig ist, können neben der Verkehrssicherheit auch die konkreten Werbeinhalte relevant sein. Werbetreibende müssen sicherstellen, dass ihre Werbung weder ethische Standards verletzt, noch irreführend auf den Betrachter wirkt. Dies schließt diskriminierende, beleidigende oder bewusst täuschende Inhalten mit ein. Selbstverständlich dürfen auch eindeutig verfassungswidrige und damit strafbare Symbole nicht für Werbung verwendet werden. Diese Grundsätze gelten für jede Art von Werbung und nicht ausschließlich für Außenwerbung auf Fahrzeugen.

Haftungsfragen bei Unfällen durch Ablenkung

Die Legalität ist für Werbetreibende keinesfalls das einzige wichtige Kriterium. Auch wenn eine Werbung aus rechtlicher Sicht unproblematisch scheint, empfiehlt es sich oft, genauer hinzusehen. Denn obwohl nicht verboten, kann die Platzierung auffälliger Werbung an gewissen Stellen für Ablenkung des Fahrers oder anderer Verkehrsteilnehmer sorgen. Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird, ist auch die nachträgliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Werbung möglich. Außerdem hat dieser Umstand gegebenenfalls Auswirkungen auf die Haftbarkeit und damit auch die Leistungen des Kfz-Versicherers. Sollten Gutachter nach einem Unfall zu dem Schluss kommen, dass es zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit durch die am Fahrzeug angebrachte Werbung kam, können Haftungsansprüche gegenüber dem Werbetreibenden geltend gemacht werden.

Um auf Nummer sicher zu gehen, besteht die Option, sich im Voraus die Unbedenklichkeit von einem unabhängigen Gutachter bestätigen zu lassen. Zusätzlich muss die Versicherungsgesellschaft über die Anbringung der Werbung informiert worden sein. Somit ist die Klärung von Haftungsfragen ein Muss für alle, die auf Autowerbung setzen möchten.